Brandmeldetechnik

Die meisten Menschen sterben nicht an den Verbrennungen oder Flammen, weit häufiger sind Verletzungen durch Brandrauch. Deshalb gibt es in Deutschland verschiedene Vorschriften über den Einbau von Branderkennungs- und Warnsystemen. Dabei wird in drei Anwendungsbereiche unterschieden, für die es unterschiedliche DIN-Normen und Technik gibt: Brandmeldeanlagen für Gebäude mit großer Gefährdung, Brandwarnanlagen für Gebäude mit mittlerer Gefährdung und Rauchwarnmelder für die Wohnung.

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen haben eine direkte Weiterleitung auf die Feuerwehr. Wird ein Rauch erkannt oder ein Handmelder betätigt, steht die Feuerwehr kurz darauf vor der Tür. Über Sirenen werden die anwesenden Personen gewarnt, sodass diese unbeschadet und rechtzeitig das Gebäude verlassen können. BMAs werden in besonders gefährdeten Gebäuden wie Hotels, Flughäfen, Bahnhöfen, Versammlungssstätten, Krankenhäusern oder Kaufhäusern über die Baugenehmigung gefordert.

Die Brandmeldeanlage kann neben der Alarmierung der Feuerwehr verschiedene Aufgaben übernehmen, wie z.B. Aufzüge zu stoppen, Entrauchungsklappen zu öffnen oder Brandschutztüren zu schließen.

Hausalarmanlagen (Brandwarnanlagen)

Seit 2019 gibt es für Hausalarmanlagen eine eigene Norm (DIN VDE V0826-2), die die Lücke zwischen Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen schließt. In der Norm werden diese als Brandwarnanlagen bezeichnet.

Hausalarmanlagen sollen alle Personen im Haus alarmieren. Sie bilden das Bindeglied zwischen dem einfachen Rauchwarnmelder für den Heimbedarf und der Brandmeldeanlage. Im Grunde ist der Hausalarm wie eine Brandmeldeanlage aufgebaut, beschränkt sich aber auf Rauchmelder, Handmelder und Sirenen und damit die Alarmierung der anwesenden Personen. Das Schutzziel ist stets die sichere Evaquierung von Personen.

Hausalarmanlagen finden z.B. in Kindertagestätten, Heimen, Beherbergungsstätten und Gebäuden ähnlicher Nutzung ihren Einsatz, wo Rauchwarnmelder nicht ausreichen und Brandmeldeanlagen nicht gefordert sind.

Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder sind für die Wohnung und haben die Aufgabe schlafende Personen zu wecken/alarmieren und so vor den gefährlichen Auswirkungen von Brandrauch zu schützen. Da viele Menschen nachts vom Feuer überrascht werden, hat der Gesetzgeber Rauchmelder in der Bauordnung vorgeschrieben. So müssen diese in allen Räumen in denen Personen schlafen, und auf den davon wegführenden Fluchtwegen installiert werden, auch in Bestandsbauten. Für die Wohnung bedeutet das im Normalfall jeweils mindestens einen Melder im Flur, im Schlafzimmer, Wohnzimmer und Kinderzimmer.

Rauchwarnmelder sind für den Heimgebrauch und sollen schlafende Personen wecken und somit die Flucht ermöglichen.

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