Schulung / Unterweisung
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Handhabung von Feuerlöschern
Theorie und Praxis
Die Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter ist ein wichtiger Bestandteil von Arbeitssicherheit und Unternehmenserfolg und wird vom Gesetzgeber u.a. in §10 Arbeitsschutzgesetz und §12 Betriebssicherheitsverordnung gefordert.
Brandschutzschulungen sichern Ihre Werte
Etwa alle drei Minuten brennt es in Deutschland. Der Gesamtschaden liegt bei jährlich mehreren Milliarden Euro. Jeder dritte gemeldete Brand führt zu einem Sachschaden von mehr als 500 000 Euro.
Brandschutzunterweisungen können Mitarbeiter in die Lage versetzen, Entstehungsbrände adäquat zu löschen und schützen Ihr Unternehmen unter anderem vor feuerbedingten:
- hohen Sachschäden
- zerstörten Investitionen (z.B. Maschinen)
- Betriebsausfällen
- Lieferverzögerungen
- Kundenverlust
Schulungsleiter Herr Pfeifer, Bsc.
Brandschutzfachberatung & -Schulung
Brandschutzbeauftragter VfdB
t.pfeifer@veltenfs.de
06251-6699-21
Gemeinsam arbeiten
Gemeinsam erfolgreich
Gesetzliche Grundlagen für Schulungen:
Die Unterweisung der Mitarbeiter eines Unternehmens wird vom Gesetzgeber explizit gefordert, unter anderem im Arbeitsschutzgesetz, durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung und die Arbeitsstättenrichtlinie:
§10 ArbSchG
Maßnahmen die zur Brandbekämpfung erforderlich sind: Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen (Brandschutzhelfer).
§4 DGUV Vorschrift 1
Versicherte sind über Sicherheit und Maßnahmen zu Gefährdungsverhütung zu Unterweisen. Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen
ASR A2.2 Punkt 6.2
Es ist eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern vertraut zu machen.