Seit 2019 gibt es für Hausalarmanlagen eine eigene Norm (DIN VDE V0826-2), die die Lücke zwischen Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen schließt. In der Norm werden diese als Brandwarnanlagen bezeichnet.
Hausalarmanlagen sollen alle Personen im Haus alarmieren. Sie bilden das Bindeglied zwischen dem einfachen Rauchwarnmelder für den Heimbedarf und der Brandmeldeanlage. Im Grunde ist der Hausalarm wie eine Brandmeldeanlage aufgebaut, beschränkt sich aber auf Rauchmelder, Handmelder und Sirenen und damit die Alarmierung der anwesenden Personen. Das Schutzziel ist stets die sichere Evaquierung von Personen.
Hausalarmanlagen finden z.B. in Kindertagestätten, Heimen, Beherbergungsstätten und Gebäuden ähnlicher Nutzung ihren Einsatz, wo Rauchwarnmelder nicht ausreichen und Brandmeldeanlagen nicht gefordert sind.