Schulung / Unterweisung

Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Handhabung von Feuerlöschern
Theorie und Praxis

Die Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter ist ein wichtiger Bestandteil von Arbeitssicherheit und Unternehmenserfolg und wird vom Gesetzgeber u.a. in §10 Arbeitsschutzgesetz und §12 Betriebssicherheitsverordnung gefordert.

Brandschutzschulungen sichern Ihre Werte

Etwa alle drei Minuten brennt es in Deutschland. Der Gesamtschaden liegt bei jährlich mehreren Milliarden Euro. Jeder dritte gemeldete Brand führt zu einem Sachschaden von mehr als 500 000 Euro.

Brandschutzunterweisungen können Mitarbeiter in die Lage versetzen, Entstehungsbrände adäquat zu löschen und schützen Ihr Unternehmen unter anderem vor feuerbedingten:

  • hohen Sachschäden
  • zerstörten Investitionen (z.B. Maschinen)
  • Betriebsausfällen
  • Lieferverzögerungen
  • Kundenverlust

Schulungsleiter Herr Pfeifer, Bsc.
Brandschutzfachberatung & -Schulung
Brandschutzbeauftragter VfdB

t.pfeifer@veltenfs.de
06251-6699-21

Download Flyer

Weitere Informationen können Sie unserem Schulungs-Flyer entnehmen (bitte auf das Icon klicken).

Gemeinsam arbeiten

Gemeinsam erfolgreich

Gesetzliche Grundlagen für Schulungen:

Die Unterweisung der Mitarbeiter eines Unternehmens wird vom Gesetzgeber explizit gefordert, unter anderem im Arbeitsschutzgesetz, durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung und die Arbeitsstättenrichtlinie:

§10 ArbSchG

Maßnahmen die zur Brandbekämpfung erforderlich sind: Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen (Brandschutzhelfer).

§4 DGUV Vorschrift 1

Versicherte sind über Sicherheit und Maßnahmen zu Gefährdungsverhütung zu Unterweisen. Die Unterweisung muss einmal jährlich erfolgen

ASR A2.2 Punkt 6.2

Es ist eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern vertraut zu machen.

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