Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern.
Dieses sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden.
Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen beispielsweise Rauchschutztüren eingesetzt werden.
Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils gültigen Bauordnungen bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland und Österreich hat jedes Land diesbezüglich eine eigene Bauordnung.